Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kenyu Solutions GmbH & Co. KG 


§ 1 Allgemeines 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für nicht im Wege des Fernabsatz geschlossene Verträge zwischen der Kenyu Solutions GmbH & Co. KG und ihren Kunden über die Anfertigung von nach Kundenwunsch gefertigten Bodenbelägen. Soweit im Folgenden von „Verbrauchern“ gesprochen sind, so sind diese alle natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten vorbehaltlich individueller anderslautender Abreden ausschließlich; dem formularmäßigen Verweis auf Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen. 

§ 2 Vertragsschluss 

Sofern der Kunde selbst die Spezifikationen des zu fertigenden Produkts vorgibt, gilt: Wir erstellen auf Grundlage Ihrer Spezifikationen ein Angebot, welches durch den Kunden angenommen werden kann. Ein Vertragsschluss kommt durch Annahme durch den Kunden zustande. 

Sofern wir die Vermessung vornehmen und selbst die Spezifikationen bestimmen, gilt Folgendes: Es wird zunächst ein Vertrag über die Vermessung Ihres Bodens – beispielsweise Schiffsbodens – geschlossen. Hierfür erstellen wir ein Angebot, welches durch den Kunden zum Vertragsschluss angenommen werden muss. Auf Grundlage der Vermessung wird für den Auftrag der Produktanfertigung und -lieferung sowie gegebenenfalls -montage durch uns ein neues Angebot erstellt, welches ebenfalls durch den Kunden angenommen werden muss. 

§ 3 Eigentumsvorbehalt 

Für Verbraucher gilt, dass die Ware bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung in unserem Eigentum verbleibt. Vor Eigentumsübergang ist der Käufer nicht befugt, die erhaltene zu veräußern oder sonst zu belasten. 

Betreibt ein Dritter die Zwangsvollstreckung in die Ware, ist der Kunde verpflichtet, uns hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und uns alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für eine Intervention erforderlich sind. Der Käufer ersetzt dem Verkäufer alle Schäden und Kosten, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen. 

Verhält sich der Käufer vertragswidrig, insbesondere wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung des Verkäufers nicht nachkommt, kann der Verkäufer nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Waren verlangen. In der Zurücknahme der Ware durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer 

Ist der Kunde Unternehmer, gilt zusätzlich: die Ware darf im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs weiterverkauft werden. Die Kaufpreisforderung tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe der noch offenen Forderung ab; wir nehmen die Abtretung bereits jetzt an. Der Kunde bleibt widerruflich zur Einziehung der Forderung berechtigt. Er teilt auf formlose Anfrage Name und Anschrift des Schuldners mit. Wir werden die Forderung unsererseits nicht einziehen, soweit der Kunde sich nicht in Verzug befindet oder ein Insolvenzantrag über das Vermögen des Kunden gestellt wurde.

§ 4 Lieferung 

Ist die Lieferung der Ware geschuldet, übergeben wir die Ware an ein Versandunternehmen, welches frei Bordsteinkante liefert. Die Lieferdauer für das gewünschte Produkt ergibt sich aus der Warenbeschreibung im Rahmen unseres Angebots. Ist dort nichts anderes angegeben, versenden wir die Ware bei der Vereinbarung von Vorkasse in der Regel binnen 4 Wochen ab Zahlungseingang; ist nicht Vorkasse vereinbart, in der Regel binnen 3 Wochen seit Eingang Ihrer Bestellung. 

Bei Sendungen an Unternehmer trägt die Gefahr der Kunde, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Wir wählen Versandart und -weg, jedoch ohne Gewähr für billigste Verfrachtung, volle Ausnutzung des Ladegewichts und gewünschte Wagen- oder Behältergröße. Wünsche des Kunden werden nach Möglichkeit und auf seine Kosten berücksichtigt. Für Lieferverzögerungen, die das Versandunternehmen zu vertreten hat, haften wir nicht. 

Wir sind jederzeit zu Teillieferungen berechtigt. 

Die gelieferten Kenyu – Produkte sind unmittelbar nach Zustellung auf Passform, Farbe und Gestaltung sowie eventuelle Beschädigungen zu prüfen und bei Beanstandung binnen 10 Tagen nach Zustellung dokumentiert mitzuteilen. 

§ 5 Gewährleistung bei Kaufverträgen 

Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüche von Unternehmern verjähren in einem Jahr; hiervon unberührt bleibt die Verjährung von Rückgriffansprüchen im Sinne der §§ 478, 479 BGB. Wird gebrauchte Ware verkauft, ist die Gewährleistung gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Ermessungsgrundlage für eventuelle Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüche sind die vorausgesetzten Lagerungs- und Verlegungsanforderungen die durch die Kenyu Solutions GmbH & Co. KG unter den folgenden URLs zur Verfügung gestellt werden: 

Kenyu – Produkteigenschaften: https://kenyu.de/wp-content/uploads/2019/10/KENYU-Eigenschaften-Stand-Oktober-2019.pdf 

Kenyu – Verlegehinweise: https://kenyu.de/wp-content/uploads/2020/06/KENYU-Verlegehinweise.pdf 

Gegenüber Verbrauchern verjähren die Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüche in zwei Jahren, bei gebrauchter Ware in einem Jahr. 

Unsere Böden sind hochresistent gegen Umwelteinflüsse. Durch Glasteile oder reflektierende Oberflächen kann es jedoch bei Sonnenschein vorkommen, dass gebündelt extreme Temperaturen auftreten. Wir gewährleisten Haltbarkeit der Ware bis zu einer Temperatur von 70°C. Jenseits dieser Temperatur kann es zu Verbrennungen kommen. Der Käufer trägt selbst Sorge, dass solche Temperaturen nicht auf unsere Oberflächen treffen. Für diese Schäden haften wir nicht. 

Alle selbstklebenden Kenyu – Produkte sind bei einer Umgebungstemperatur von mindestens +20 Grad Celsius zu lagern und zu verarbeiten. Ab dem Zeitpunkt der Verarbeitung bedürfen alle selbstklebenden Kenyu – Produkte eine Aushärtezeit von 72 Std. bei mindestens +20 Grad Celsius Umgebungstemperatur. Nur bei Einhaltung dieser Lagerungshinweise sowie sachgemäßer Anwendung der Verlegeanleitung können die von Kenyu verarbeiteten 3M – Klebekomponenten die nötige Haftwirkung entwickeln. Bei nachweislicher Nichteinhaltung oben genannter Anforderungen behalten wir uns vor, Ihren Garantie- bzw. Gewährleistungsanspruch zu prüfen. 

Für etwaige Reklamationen oder Beanstandungen von Schäden ist die Kenyu GmbH & Co. KG nicht haftbar zu machen.

§ 6 Haftung 

Wir haften nicht für Schäden und Aufwendungen, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, soweit diese Ansprüche nicht auf der Verletzung von Vertragspflichten, deren ordnungsgemäße Erfüllung die Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (im Folgenden: „Kardinalpflichten“) beruhen oder Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind oder ihre Grundlage im Produkthaftungsgesetz finden. 

Ist der Kunde Unternehmer gilt: ein Rücktrittsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, wenn wir die Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben. Das Rücktrittsrecht wegen Mängelgewährleistung bleibt davon unberührt. 

Vorstehendes gilt auch für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. 

§ 7 Verwendung mit Marken oder anderen geschützten Gestaltungen bei der Individualanfertigung von Bodenbelägen 

Der Käufer trägt das Risiko der Verwendbarkeit der von uns auf Wunsch des Kunden in Waren eingearbeiteten Motive, Logos, Texte oder sonstigen Gestaltungen (zusammen nachfolgend „Gestaltungen“), soweit nicht schriftlich etwas anderes mit uns vereinbart ist. Wir übernehmen keine Garantie dafür, dass ihre Verwendung nicht die Rechte Dritter verletzt. Wir nehmen keine Prüfung der vom Kunden gelieferten oder auf Ihre Veranlassung genutzten Motive auf die Freiheit von gewerblichen Schutzrechten Dritter beziehungsweise die Einwilligung in die Verwendung jener vor. 

Wird eine Gestaltung des Kunden zur Verarbeitung oder Herstellung übermittelt oder nimmt der Kunde sonstigen gestalterischen Einfluss auf das Produkt, garantiert der Kunde die Freiheit von gewerblichen Schutzrechten Dritter, insbesondere Firmenbezeichnungen, Urheber, – Persönlichkeits-, oder Markenrechte. Der Kunde wird, sofern die Pflichtverletzung von ihm zu vertreten ist, die Martin Gohlke & Stefan Küppers GbR von allen Forderungen und Ansprüchen wegen der Verletzung von derartigen Rechten Dritter freistellen. Die Martin Gohlke & Stefan Küppers GbR ist zur Nachprüfung der eingereichten Gestaltungen nicht verpflichtet, ist aber berechtigt, bei begründeten Verdacht einer Rechtsverletzung die Arbeiten bis zur Aufklärung abzubrechen. Schäden und frustrierte Aufwendungen gehen im Falle einer Verletzung der oben beschriebenen Rechte, durch den Kunden zu dessen Lasten. 

Wir haften bei Einzelanfertigungen nicht für handelsübliche Abweichungen oder geringe technisch nicht vermeidbare Abweichungen, also etwa der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs. Hinsichtlich der Größe der gelieferten Bodenbeläge gilt dies nicht, wenn die Abmessung durch uns erfolgt ist. 

§ 8 Aufrechnung 

Der Kunde kann mit eigenen Forderungen nur aufrechnen, die unbestritten, von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkungen gelten nicht, soweit die Forderung dem gleichen Vertragsverhältnis wie unsere Forderung entstammt, gegen die aufgerechnet werden soll.

§ 9 Schlussbestimmungen 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist Düsseldorf Gerichtsstand. 

Stand Juni 2019